Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB | Vertragsbedingungen für Hochzeitsreportagen
Christina Förster Fotografie
Eure Hochzeit ist ein einzigartiger Tag voller Erinnerungen, die euch ein Leben lang begleiten werden. Damit ihr von Anfang an wisst, was euch erwartet und unsere Zusammenarbeit transparent und für beide Seiten angenehm verläuft, gelten für meine fotografische Begleitung die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Christina Förster Fotografie – Christina Förster, Bochum (nachfolgend „Fotografin”) und dem Brautpaar beziehungsweise dem Auftraggeber über die fotografische Begleitung von Hochzeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- Grundlage der Zusammenarbeit sind das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung sowie diese Vertragsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen, die schriftlich getroffen werden, gehen diesen Vertragsbedingungen vor.
- Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Angebot beschriebene fotografische Begleitung einschließlich der dort aufgeführten Leistungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und Terminreservierung
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots oder der Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
- Mit Vertragsabschluss reserviert die Fotografin den vereinbarten Hochzeitstermin ausschließlich für das Brautpaar. Da jeder Termin nur einmal vergeben werden kann und regelmäßig weitere Anfragen für denselben Tag abgelehnt werden müssen, stellt die Terminreservierung bereits einen wesentlichen Bestandteil der vereinbarten Leistung dar.
- Sofern im Angebot eine Reservierungsgebühr vereinbart wurde, gilt der Hochzeitstermin erst nach fristgerechtem Zahlungseingang als verbindlich gebucht. Die Reservierungsgebühr wird auf das Gesamthonorar angerechnet.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der fotografischen Begleitung richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
- Die Fotografin begleitet den Hochzeitstag dokumentarisch und entsprechend ihres fotografischen Stils. Ziel ist es, die Atmosphäre, Emotionen und besonderen Augenblicke des Tages authentisch festzuhalten.
- Die fotografische Begleitung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Aufgrund des natürlichen Ablaufs einer Hochzeit kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass jede einzelne Situation, jeder Gast oder jedes gewünschte Motiv fotografiert werden kann.
- Eine bestimmte Anzahl an Fotografien wird nur geschuldet, sofern diese ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
- Zusätzliche Begleitungsstunden können – sofern zeitlich möglich – nach vorheriger Abstimmung zum jeweils vereinbarten Stundenhonorar hinzugebucht werden.
§ 4 Fotografischer Stil und Bildgestaltung
- Das Brautpaar entscheidet sich bewusst für die Fotografin aufgrund ihres individuellen fotografischen Stils sowie der auf ihrer Website und in ihrem Portfolio gezeigten Arbeiten.
- Bildsprache, Perspektive, Lichtführung, Bildkomposition, Farbgestaltung, Bildauswahl sowie die anschließende Bildbearbeitung erfolgen nach dem künstlerischen Ermessen der Fotografin.
- Jede Hochzeit ist einzigartig. Lichtverhältnisse, Wetter, Jahreszeit, Location und Tagesablauf unterscheiden sich von Veranstaltung zu Veranstaltung. Ein Anspruch auf identische Aufnahmen wie aus dem Portfolio der Fotografin besteht daher nicht.
- Beanstandungen, die ausschließlich auf persönlichen Geschmack oder gestalterische Vorstellungen zurückzuführen sind, begründen keinen Mangel der vereinbarten Leistung, sofern die Fotografien dem bekannten Stil der Fotografin entsprechen.
§ 5 Ablauf der fotografischen Begleitung
- Die Fotografin begleitet den Hochzeitstag möglichst unauffällig und mit dem Ziel, authentische und natürliche Erinnerungen entstehen zu lassen.
- Das Brautpaar stellt der Fotografin spätestens zwei Wochen vor der Hochzeit einen möglichst aktuellen Ablaufplan zur Verfügung und benennt nach Möglichkeit eine Ansprechperson für organisatorische Fragen am Hochzeitstag.
- Verzögerungen oder Änderungen des geplanten Tagesablaufs führen nicht automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Begleitungszeit.
- Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen ihrer Arbeit, die durch Vorgaben von Standesämtern, Kirchen, Locations, Behörden oder anderen Dienstleistern entstehen.
- Ebenso haftet die Fotografin nicht dafür, wenn Motive durch Gäste, Smartphones, Tablets, Kameras oder sonstige Sichtbehinderungen ganz oder teilweise verdeckt werden und dadurch einzelne Aufnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.
- Ab einer fotografischen Begleitung von fünf Stunden stellt das Brautpaar der Fotografin während einer angemessenen Pause eine warme Mahlzeit sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung.
§ 6 Wetter, Lichtverhältnisse und sonstige äußere Einflüsse
- Wetterbedingungen, Jahreszeit, Lichtverhältnisse sowie sonstige äußere Umstände liegen außerhalb des Einflussbereiches der Fotografin und stellen keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.
- Sollte ein geplantes Brautpaarshooting aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, entscheiden die Fotografin und das Brautpaar gemeinsam über geeignete Alternativen. Hierzu können beispielsweise eine Verlegung des Shootings, ein geschützter Ort oder eine zeitliche Anpassung gehören.
- Ein Anspruch auf die Wiederholung einzelner Programmpunkte oder eines Brautpaarshootings besteht hieraus grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 7 Auswahl und Bearbeitung der Fotografien
- Die Auswahl der an das Brautpaar übergebenen Fotografien erfolgt ausschließlich durch die Fotografin.
- Nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind insbesondere Probeaufnahmen, technisch fehlerhafte Bilder, Doppelungen, Testaufnahmen oder Fotografien mit geschlossenen Augen, ungünstigen Gesichtsausdrücken oder vergleichbaren Qualitätsmängeln.
- Die Anzahl der ausgelieferten Bilder richtet sich nach dem Umfang der gebuchten Begleitung sowie dem tatsächlichen Ablauf des Hochzeitstages. Eine bestimmte Bildanzahl wird ausschließlich geschuldet, wenn diese ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
- Nicht ausgewählte Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
§ 8 Bildbearbeitung
- Alle ausgelieferten Fotografien werden professionell bearbeitet und entsprechen dem charakteristischen Bildstil der Fotografin.
- Bestandteil der Bildbearbeitung sind insbesondere Farb- und Belichtungskorrekturen, Kontrastanpassungen, Bildzuschnitte sowie eine natürliche Retusche im üblichen Umfang.
- Umfangreiche Beauty-Retuschen, Veränderungen der Körperform oder das Entfernen größerer Bildbestandteile gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurden.
- Die Übergabe erfolgt ausschließlich als professionell bearbeitete JPEG-Dateien in hoher Auflösung.
- RAW-Dateien sind Arbeitsdateien der Fotografin und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
§ 9 Lieferung der Hochzeitsreportage
- Die fertige Hochzeitsreportage wird dem Brautpaar in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Hochzeit über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
- Die Online-Galerie ermöglicht den Download der Fotografien sowie – sofern gewünscht – das einfache Teilen mit Familie und Freunden.
- Die Galerie bleibt mindestens zwölf Monate ab Bereitstellung online verfügbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann sie ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.
- Das Brautpaar ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Fotografien rechtzeitig herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
- Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr. Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung der Bilder besteht nach Ablauf der Galeriefrist nicht.
§ 10 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält das Brautpaar ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien für private Zwecke.
- Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die private Speicherung der Bilder, Ausdrucke und Fotobücher, die Weitergabe an Familie und Hochzeitsgäste und die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen
- Die Urheberrechte verbleiben uneingeschränkt bei der Fotografin.
- Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere durch Unternehmen, Hochzeitsdienstleister, Magazine oder Werbemaßnahmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
§ 11 Veränderungen der Fotografien
- Die Fotografien stellen ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar.
- Veränderungen durch Filter, Presets, künstliche Intelligenz (KI), automatische Bildbearbeitung oder vergleichbare Software sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.
- Ebenfalls unzulässig sind Veränderungen von Farben, Kontrasten, Bildausschnitten oder Retuschen, sofern dadurch der ursprüngliche Charakter der Fotografien wesentlich verändert wird.
- Zulässig bleiben ausschließlich technische Anpassungen, die für die Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten erforderlich sind.
§ 12 Veröffentlichung der Fotografien
- Die Privatsphäre des Brautpaares genießt für die Fotografin einen hohen Stellenwert.
- Eine Veröffentlichung der im Rahmen der Hochzeitsreportage entstandenen Fotografien erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Brautpaares.
- Die Entscheidung über eine Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss oder den vereinbarten Leistungsumfang.
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Printmedien oder Werbemittel bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist nach Vertragsabschluss eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamthonorars fällig. Erst mit Eingang dieser Zahlung gilt der Hochzeitstermin als verbindlich reserviert.
- Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin ohne Abzug zu begleichen.
- Zusätzliche Begleitungsstunden oder nachträglich beauftragte Leistungen werden nach der Hochzeit gesondert in Rechnung gestellt.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Fotografien bei der Fotografin.
- Gerät das Brautpaar mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 14 Rücktritt, Terminverschiebung und Stornierung
- Mit Vertragsabschluss reserviert die Fotografin den vereinbarten Hochzeitstermin ausschließlich für das Brautpaar und lehnt in der Regel weitere Anfragen für dieses Datum ab.
- Die vereinbarte Reservierungsgebühr dient ausschließlich der verbindlichen Terminreservierung und wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.
- Eine Verschiebung des Hochzeitstermins ist grundsätzlich möglich, sofern die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist. Ein Anspruch auf eine Terminverschiebung besteht jedoch nicht.
- Kann der Ersatztermin aufgrund fehlender Verfügbarkeit nicht wahrgenommen werden, gilt die Terminabsage als Stornierung.
- Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungsgespräche, Planung oder Besichtigungen, bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Verhinderung der Fotografin und höhere Gewalt
- Sollte die Fotografin aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse an der Durchführung der Hochzeitsreportage gehindert sein, wird das Brautpaar unverzüglich informiert.
- Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall nach bestem Wissen und Gewissen, einen fachlich geeigneten Ersatz aus ihrem Netzwerk zu vermitteln.
- Ein Anspruch auf die Stellung einer bestimmten Ersatzfotografin oder eines bestimmten Ersatzfotografen besteht nicht.
- Kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden, werden bereits gezahlte Beträge für die fotografische Begleitung vollständig zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangener Erinnerungen oder Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, außergewöhnliche Verkehrsereignisse oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Fotografin liegen.
§ 16 Datensicherung und Archivierung
- Die Fotografin arbeitet mit professioneller Kameratechnik sowie einem mehrstufigen Datensicherungskonzept, um das Risiko eines Datenverlustes auf ein Minimum zu reduzieren.
- Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann ein vollständiger Ausschluss technischer Defekte oder unvorhersehbarer Datenverluste nicht garantiert werden.
- Eine Haftung für den vollständigen oder teilweisen Verlust von Bilddaten besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Nach Bereitstellung der vollständigen Hochzeitsreportage liegt die Verantwortung für die dauerhafte Sicherung der Fotografien beim Brautpaar.
- Nach Ablauf der in § 9 genannten Bereitstellungsdauer ist die Fotografin nicht verpflichtet, Sicherungskopien aufzubewahren.
§ 17 Haftung
- Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Brautpaar regelmäßig vertrauen darf.
- Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen ihrer Leistung, die durch Vorgaben von Standesämtern, Kirchen, Locations, Behörden oder anderen Dienstleistern entstehen.
- (Ebenso haftet die Fotografin nicht dafür, wenn einzelne Motive aufgrund von Sichtbehinderungen durch Gäste, Smartphones, Tablets, Kameras oder sonstige Eingriffe Dritter nicht oder nur eingeschränkt fotografiert werden können.
- Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind der Fotografin innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Online-Galerie in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 18 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
- Soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte Dienstleister weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere Anbieter von Online-Galerien, Cloud-Speichern oder professionellen Fotolaboren.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website der Fotografin.
§ 19 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Brautpaar gesondert zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Vertrages.
- Verlangt das Brautpaar ausdrücklich, dass die Fotografin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt (z. B. durch Terminreservierung, Beratung oder Planung), gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen mindestens der Textform.
- Die Fotografin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Stand 11/2025